Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Miguel Garcia, Personal Trainer, Schöpfurter Str. 15, 16225 Eberswalde (nachfolgend: Trainer) und seinen Kunden (nachfolgend: Kunde). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden von dem Trainer schriftlich anerkannt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn der Trainer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen eines vereinbarten Einzel- oder Gruppenprogrammes, insbesondere Personal Training, Coaching, Unternehmens Coaching, Rückenschule, Gruppencoaching und Rückenschmerztherapie.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsgegenstand
Mit der Präsentation der Leistungen des Trainers und der Einräumung der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist noch kein verbindliches Angebot des Trainers verbunden. Nach der Kontaktaufnahme übermittelt der Trainer dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Erbringung der besprochenen und vom Kunden gewünschten Leistungen. Mit Annahme dieses Angebotes durch den Kunden ist der Vertrag wirksam zwischen den Parteien zustande gekommen. Insoweit der Kunde Korrekturen zum Angebot wünscht, kann er hierzu den Trainer kontaktieren, damit dieser ihm ein angepasstes Angebot übermittelt.
Der Leistungsumfang wird durch das Angebot des Trainers und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird vom Trainer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
Der Trainer behält sich vor, ihm übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.
Der Trainer bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden. Leistungsumfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/Coachingleistungen sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung werden auf Grundlage des Angebotes des Trainers und der entsprechenden Bestätigung des Kunden bestimmt.
Der Trainer gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung und Betreuung. Es wird allerdings kein konkreter Erfolg geschuldet und keine spezifischen Resultate garantiert. Weiter bietet der Trainer keine medizinische Beratung oder Behandlung an. Geschuldet sind vom Trainer ausschließlich das vereinbarte Training und Coaching.
Das für den Kunden von dem Trainer erarbeitete Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem von ihm auszufüllenden und zu unterschreibenden Anamnesebogen. Der Trainer haftet insbesondere nicht für falsche oder unvollständige Angaben des Kunden.
§ 3 Durchführung des Trainings und Coachings/ Laufzeiten und Kündigungsfristen
Der Trainer bietet je nach Auftrag Personal Training, Coaching oder Unternehmens Coaching, Gruppencoaching und/oder Rückenschmerzcoaching an. Die hierbei vereinbarten Termine können sowohl offline (persönlicher Termin an einem vom Trainer bestimmten Ort) als auch online stattfinden.
Eine Trainingseinheit beträgt immer 60 Minuten. Die Anzahl der wöchentlich geschuldeten Trainingseinheiten und anderen Leistungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Personal Training/ Coaching/ Rückenschule
Das Personal Training oder Rückenschule wird zu einer Vertragslaufzeit von 4 Monaten vereinbart und verlängert sich automatisch um je einen Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Termine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart.
Bis 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin kann dieser vom Kunden ohne Angabe von Gründen kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist nicht möglich. Der Kunde hat bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder Abbruch des Termins keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütung oder Nachholen des Termins, es sei denn, der Trainer konnte den Termin kurzfristig noch mit einem anderen Kunden ausfüllen.
Gruppencoaching
Das Gruppencoaching wird zu einer Vertragslaufzeit von 1 Monat vereinbart und verlängert sich automatisch um je 1 Monat, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Gruppencoaching wird mit ca. 25 Personen durchgeführt. Termine sind beim Gruppencoaching vom Trainer festgelegt und können seitens des Kunden nicht verschoben werden. Der Kunde hat bei Absage des Termins, bei Nichterscheinen oder Abbruch des Termins keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütung oder Nachholen des Termins.
Rückenschmerzcoaching
Die Laufzeit des Vertrages bzgl. des Rückenschmerzcoachings wird individuell zwischen den Parteien vereinbart. Der Vertrag endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Termine werden individuell zwischen den Parteien vereinbart.
Bis 24 Stunden vor einem vereinbarten Termin kann dieser vom Kunden ohne Angabe von Gründen kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist nicht möglich. Der Kunde hat bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, bei Nichterscheinen oder Abbruch des Termins keinen Anspruch auf Erstattung der Vergütung oder Nachholen des Termins, es sei denn der Trainer konnte den Termin kurzfristig noch mit einem anderen Kunden ausfüllen.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Problem vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
Der Kunde versichert sporttauglich zu sein. Er ist dazu verpflichtet, alle von dem Trainer abgefragten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich Daten des Kunden, insbesondere der Gesundheitszustand des Kunden, im Verlauf der Geschäftsbeziehung ändern, ist dies unverzüglich dem Trainer mitzuteilen. Wenn der Kunde wahrheitswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Angaben macht oder Änderungen des Gesundheitszustandes nicht angibt, übernimmt der Trainer keinerlei Haftung für hieraus resultierende gesundheitliche Folgen, Beeinträchtigungen oder Schäden.
Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- und oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
Beim Training herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Zudem ist es dem Kunden untersagt, vor oder während des Trainings Suchtmittel jedweder Art zu konsumieren. Die Einnahme verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist nur bei ärztlicher Verordnung gestattet, diese ist dem Trainer nachzuweisen. Die Einnahme nicht ärztlich verordneter verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen, ist vor und während des Trainings untersagt.
§ 5 Pflichten des Trainers
Der Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Trainingseinheiten die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training und die damit verbundenen speziellen Risiken und Besonderheiten einzuweisen.
Der Trainer ist verpflichtet, während der Trainingseinheit das Trainingsverhalten des Kunden zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
§ 6 Vertragsdauer/ Kündigung
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus den individuellen Verträgen.
Die Kündigung hat entsprechend den vereinbarten Kündigungsfristen zu erfolgen und ist bei befristeten Verträgen (Rückenschmerzcoaching) ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung wird durch das Angebot und die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Die Vergütung ist, je nach Vereinbarung monat